Der Hundeführerschein

 

"Hundeführerschein" oder "Sachkundenachweis"

--> ist nach niedersächsischem Hundegesetz vorgeschrieben, wird dann bundesweit anerkannt

 

Wer muss den Test überhaupt machen?

Wer in Niedersachsen seit dem 01.07.2013 einen Hund halten möchte, muss seine Sachkunde nachweisen. Nicht betroffen davon sind alle Hundehalter, die vorher nachweislich (Steueranmeldung) seit 2 Jahren einen Hund besessen haben. Das heißt: Jeder, der sich nach dem 01.07.2011 einen Hund zugelegt hat und vorher keinen hatte, muss den Sachkundenachweis erbringen.

 

Wie funktioniert der Test?

Der Test besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil muss zuerst abgelegt werden. Wenn er bestanden wurde, kann der praktische Teil abgelegt werden.

 

Was kostet der Test?

Der theoretische Teil kostet 59,95 €, der praktische Teil 75 €.

Bei Nichtbestehen kann der Test beliebig oft erneut durchgeführt werden, es müssen aber jeweils die Kosten getragen werden.

 

Was muss man als Hundehalter noch beachten?

Seit dem 01.07.2011 ist es vorgeschrieben, dass jeder Hund spätestens ab dem Alter von 6 Monaten einen Mikrochip zur Kennzeichnung trägt.

Außerdem benötigen Sie für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung, hier bietet mittlerweile fast jede größere Versicherung etwas für Sie an.

Denken Sie bitte auch daran, Ihren Hund / Ihre Hunde im Hunderegister Niedersachsen anzumelden. Die Anmeldung ist einmalig kostenpflichtig und kostet bei der Online-Anmeldung etwa 10 € weniger als bei der telefonischen Anmeldung.